Fachstelle Faire Integration

Fai­re Inte­gra­ti­on wird seit dem 1. Janu­ar 2026 auf Grund­la­ge von § 45b Auf­ent­halts­ge­setz i. V. m. der Drittstaats­angehörigen­beratungs­verordnung durch­ge­führt. Fai­re Inte­gra­ti­on wird durch das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les (BMAS) bezu­schusst.

Bezuschusst durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales